Rote Nase am Steuer erlaubt - Masken müssen verkehrstauglich sein
Wer sich derart verkleidet und Auto fährt, riskiert Ärger mit der Polizei.
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Rote Nasen hinterm Steuer sind in der Faschingszeit erlaubt -
wenn sie nicht vom Alkohol kommt. Wie der Automobilclub von Deutschland (AvD) mitteilte, hört der Spa߸ jedoch dort auf, wo Kostüme die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.
»
Augenklappe oder Vollmaske sind tabu«, sagte AvD-Sprecher Sven Janssen. »Das Sichtfeld muss frei sein, der Autofahrer muss seinen Kopf ungehindert zur Seite drehen können.« Narren, die sich nicht an diese Regel halten, müssten mit einem Bu߸geld von zehn Euro rechnen. Bei einem Unfall drohe zudem der Verlust des Versicherungsschutzes.
Maskierte Temposünder können hoffen, dass ihre Identität an Fasching im Dunkeln bleibt und die Behörden Gnade vor Recht ergehen lassen. Wenn sie den Trick allerdings nach Faschingsdienstag anwenden, drohten empfindliche Strafen, zitierte Janssen eine Polizeisprecherin. Dies gelte auch für Straftäter, die sich nicht nur als Räuber verkleideten, sondern versuchten, den Trubel auszunutzen.
Bei fahrenden Fasnachtern, deren rote Nase vom Alkohol herrühre, verstünden die Gesetzeshüter keinen Spa߸. Janssen erinnerte daran, dass die Polizei vor allem in der Faschingszeit Autofahrer verstärkt zum Röhrchen-Test

bitte und rät: »Gruppen sollten vor der Feier den Fahrer bestimmen, der nüchtern bleibt.«
19.01.2005 dpa
Quelle WAZ vom 22.01.05