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Haftung von Vereinsvorständen

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Das könnte für die Vereinsvorstände hier vieleicht interessant sein: Haftung von Vereinsvorständen „Zwei Millionen Bundesbürger stehen mit einem Bein im ...


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haftung, vereinsvorständen

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Alt 02.03.2006, 16:07
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Haftung von Vereinsvorständen

Das könnte für die Vereinsvorstände hier vieleicht interessant sein:

Haftung von Vereinsvorständen „Zwei Millionen Bundesbürger stehen mit einem Bein im Gefängnis“
Die Vorstände der mehr als 500.000 Vereine in Deutschland haften mit ihrem Privatvermögen für mögliche Schäden - Arbeitsgemeinschaft eingetragener Vereine (AGE weist auf mögliche Gefahren hin.
Viele der rund zwei Millionen Mitglieder von Vorständen eingetragener Vereine in Deutschland stehen ohne es zu wissen mit einem Bein im Gefängnis. Laut Gesetz sind sie für Schäden, die auf Grund von Fehlverhalten oder Nachlässigkeiten bei der Führung eines Vereins entstehen, persönlich haftbar. Wie die Arbeitsgemeinschaft eingetragener Vereine (AGE mitteilte, wissen die meisten der ehrenamtlichen Vorstände nicht, welch grosses Risiko - vergleichbar mit dem des Geschäftsführers eines Unternehmens - sie tragen. "Viele der Vorstände der mehr als 500.000 Vereine in Deutschland gehen davon aus, dass sie durch Verbände oder Sport- und Haftpflichtversicherungen abgesichert seien, dies ist jedoch zumeist nicht der Fall", so die Vereinsexperten, die einen Schutzbrief für Vereine entwickelt haben.

Das Risiko gilt für jeden Verein - egal ob Sportverein, Tierschutzverein, Kleingartenverein oder Gesangsverein. Nach den gesetzlichen Bestimmungen haften die Vorstandsmitglieder bei vermeidbaren Fehlern mit ihren Privatvermögen. Ein Beispiel: Neue Vereinsmitglieder wurden nicht rechtzeitig beim Verband gemeldet und haben deshalb noch keine Unfallversicherung. Sie machen den Verein für ausbleibende Leistungen in Höhe von 15.000 Euro verantwortlich, die der Verein aus eigenen Mitteln erbringen muss. Der Vorstand haftet dem Verein gegenüber hierfür mit dem Privatvermögen.

Schon der Deutsche Kulturrat hatte das Haftungsrisiko für ehrenamtliche Vorstände als "unzumutbar" kritisiert. Er hatte darauf hingewiesen, dass ehrenamtliche Vorstände eines Vereins oder einer Stiftung unbeschränkt mit dem gesamten persönlichen Vermögen gegenüber der Organisation oder gegenüber Dritten - insbesondere der Finanzverwaltung oder den Sozialversicherungsträgern - haften. Dieses "überzogene Haftungsrisiko" stehe dem Bemühen um ehrenamtliche Engagements entgegen. Der ehrenamtliche Vorstand könne schon bei leichter Fahrlässigkeit zur Rechenschaft gezogen werden, obwohl er die Sachfragen nur selten beurteilen könne.

Die Arbeitsgemeinschaft eingetragener Vereine (AGE berät Vorstände und Organisationen in allen Fragen rund um den Verein. Auch wurde ein Vereins-Schutzbrief - ähnlich dem Schutzbrief für Autofahrer - entwickelt. Damit können die Risiken minimiert werden. Die AGEV Service GmbH bietet weitere Informationen über den Vereins-Schutzbrief und Schadensbeispiele im Internet.

Quelle: npo-mager.de
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