
23.09.2004, 20:58
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Gewerbeanmeldung
Ich glaube nicht das für die Unterstellung von Booten oder Wohnwagen ein Gewerbe angemeldet werden mu߸. Es sei denn ich handel auch gleichzeitig damit.
Was ich mir wohl sehr gut vorstellen kann, dass es sich dabei um Vermietung oder Verpachtung handelt und somit Steuern aus Verm/Verpachtung gezahlt werden müssen.
Ich kann mir denken, dass da genau wie bei Vermietung von Garagen verfahren wird.
Auf jedenfall ist das eine Steuerpflichtige Einnahme.
Gru߸
Nobby
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