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Entzug der Gemeinnützigkeit

Dies ist eine Diskussion über Entzug der Gemeinnützigkeit im Unterforum Sonstiges vom Forum Ausgaben/Einnahmen
Im letzten Infobrief für Vereine (oder war´s der vorletzte?) steht was von Entzug der Gemeinnützigkeit. Also mal ehrlich, so wirklich ...


Stichworte
entzug, gemeinnützigkeit

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  #1 (permalink)  
Alt 15.12.2007, 15:06
Benutzerbild von Webnarr
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Ort: Hörden
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Beiträge: 172
Entzug der Gemeinnützigkeit

Im letzten Infobrief für Vereine (oder war´s der vorletzte?) steht was von Entzug der Gemeinnützigkeit. Also mal ehrlich, so wirklich hab ich das immer noch nich geschnallt. Hat da jemand ne kindersichere Erklärung für mich?
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  #2 (permalink)  
Alt 15.12.2007, 17:42
Benutzerbild von Nobby
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Beiträge: 462
AW: Entzug der Gemeinnützigkeit

Da ich mich mit der Gemeinnützigkeit nicht so aus dem ff auskenne müßte ich mich da erst einlesen. Ich schau mal evt. kann ich dir da helfen.
Ist eure Gesellschaft/Zunft denn Gemeinnützig?

Ich habe jetzt mal geblättert, ich finde den Passus nicht mit dem Zusammenhang " Entzug der Gemeinnützigkeit"
gebe mir mal einen Link
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Liebe Grüße

Nobby

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Geändert von Nobby (15.12.2007 um 17:49 Uhr)
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  #3 (permalink)  
Alt 15.12.2007, 17:57
Benutzerbild von Webnarr
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Alter: 31
Beiträge: 172
AW: Entzug der Gemeinnützigkeit

ahh, da isser ja. War doch das vor-vorletzte Infobriefchen:

http://www.karneval-forum.de/forum/s...ad.php?t=14578
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  #4 (permalink)  
Alt 15.12.2007, 20:31
Benutzerbild von Nobby
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AW: Entzug der Gemeinnützigkeit

Hi Webbi,

ich nehme mal an du meinst den Passus:

Zitat:
Wird hier eine Mittelfehlverwendung festgestellt, kann im Extremfall der Verlust der Gemeinnützigkeit drohen.
Ein Gemeinnütziger Verein unterliegt ganz bestimmten steuerlichen Richtlinien.
Gelder aus der Gemeinnützigkeit dürfen auch nur für den bestimmten
Zweck (z.B. Karneval, Fasching usw.) ausgegeben werden.
Werden Gelder bewußt falsch verwendet (Mittelfehlverwendung) kann die
einmal erteilte Gemeinnützigkeit aberkannt werden.

Nur zu deiner Info ein eingetragener Verein (e.V.) ist nicht unbedingt auch Gemeinnützig.
Die Gemeinützigkeit muß extra beantragt werden.
__________________
Liebe Grüße

Nobby

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  #5 (permalink)  
Alt 15.12.2007, 20:42
Benutzerbild von Webnarr
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Ort: Hörden
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Beiträge: 172
AW: Entzug der Gemeinnützigkeit

Die Gemeinnützigkeit haben wir vor der Eintragung in das Vereinsregister beantragt, zum Kosten sparen. Da wir immer noch keine Antwort vom Registergericht haben gilt noch die vorläufige Bescheinigung zur Gemeinnützigkeit.

Im Grunde raf ich das ganze Steuer gedöns nich, aber das is zum guten Glück auch nich meine Aufgabe
Wenn ich dich richtig verstanden habe dürfen wir also von den Einnahmen (Beiträge, Bewirtung, etc.) Stoffe für Häser, Grill für Feste und son Kram kaufen. Was wäre denn ein Beispiel für eine solche Mittelfehlverwendung?
__________________
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  #6 (permalink)  
Alt 15.12.2007, 20:48
Benutzerbild von Nobby
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Beiträge: 462
AW: Entzug der Gemeinnützigkeit

Zitat:
Zitat von Webnarr Beitrag anzeigen
Die Gemeinnützigkeit haben wir vor der Eintragung in das Vereinsregister beantragt, zum Kosten sparen. Da wir immer noch keine Antwort vom Registergericht haben gilt noch die vorläufige Bescheinigung zur Gemeinnützigkeit.

Im Grunde raf ich das ganze Steuer gedöns nich, aber das is zum guten Glück auch nich meine Aufgabe
Wenn ich dich richtig verstanden habe dürfen wir also von den Einnahmen (Beiträge, Bewirtung, etc.) Stoffe für Häser, Grill für Feste und son Kram kaufen. Was wäre denn ein Beispiel für eine solche Mittelfehlverwendung?
Ich kann es dir an dem Beispiel Gemeinnützigkeit Karneval erklären:

Wie du schon sagst, Stoffe für Uniformen (Häser), Tanzschuhe, Strumpfhosen etc. oder Ausgaben für ein Karnevalistisches Biwak sind i.O.

Nicht i.O. wäre eine Grillparty im Sommer die keinen Bezug zum Karneval hat.
Oder ihr fahrt mit den Hästrägern und schaut euch Holliday on Ice an ist zwar schön aber nicht in Ordnung.

Ungeachtet dessen solltet ihr eure erste Steuererklärung mit einem Steuerberater machen.
Die Geschichte mit der Gemeinnützigkeit ist nicht einfach. Das ist ein Grund aus dem wir
keine Gemeinützigkeit beantragt haben.
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Liebe Grüße

Nobby

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Geändert von Nobby (15.12.2007 um 20:58 Uhr)
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  #7 (permalink)  
Alt 15.12.2007, 21:00
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AW: Entzug der Gemeinnützigkeit

Das is ja mal hochinteressant. Das mit Holliday on Ice kann ich nachvollziehen. Ein Besuch in ein Fasnetsmuseum kann ich auch nachvollziehen.. also daß das nich dazu gehört. Sowas müsste dann das Mitglied berappen. Aber nochmal zu dem Grillfest: Sowas kann man also nicht aus der Vereinskasse finanzieren, ohne die Gemeinnützigkeit zu riskieren?
Hmm, da stellt sich die Überlegung, wie man ein solches Fest, oder auch eine Weihnachtsfeier finanzieren kann.


Nur mal so als Bemerkung falls hier wer mitliest: Es ist mir bewusst, daß dies kein Rechtsforum ist und präzise Rechtsfragen ausschließlich durch einen Anwalt zu klären sind. Diese Diskussion stellt jeweils Fallbeispiele dar und dient ausschließlich zur groben Information.
So, damit wäre das auch besprochen *grins*
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  #8 (permalink)  
Alt 15.12.2007, 22:04
Benutzerbild von Nobby
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Beiträge: 462
AW: Entzug der Gemeinnützigkeit

Ich gehe davon aus, der Besuch im Fasnetmuseum könnte
wieder in die Gemeinnützigkeit fallen, du hast die Gemeinnützigkeit bekommen weil du das Brauchtum Fasnet weiterführst und betreibst, da könnte ich
mir den Besuch im Fasnetmuseum schon gut vorstellen um den Mitgliedern deiner Gesellschaft einen tieferen Einblick in die enstehung des Fastnachtsbrauches zu vermitteln.

Wie du schon in dem Vorbeitrag richtig festgestellt hast, ist das keine Rechtsberatung sondern meine persönliche Auslegung der Gemeinnützigkeit für unser Brauchtum.
__________________
Liebe Grüße

Nobby

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  #9 (permalink)  
Alt 15.12.2007, 22:30
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AW: Entzug der Gemeinnützigkeit

Das mit der Bemerkung fand ich wichtig, weil´s ja nich so oft passiert, daß hier über soche Themen diskutiert wird... nich, daß das am Ende noch falsch verstanden wird.

Aber zurück zum Thema: Wie könnte man Sommerfeste, Weihnachtsfeiern, etc. finanzieren, ohne mit der Gemeinnützigkeit in Konflikt zu geraten? Ich meine: Ihr macht doch bestimmt auch Weihnachtsfeiern, etc. Unsere Bürgervereinigung beispielsweise finanziert das aus der Vereinskasse. Bei der ist der Zweck allerdings auch nicht der Erhalt der Fasnacht.
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  #10 (permalink)  
Alt 15.12.2007, 22:40
Benutzerbild von Nobby
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AW: Entzug der Gemeinnützigkeit

@Webbi,

ich sagte doch, wir haben da keine Probleme da wir nicht Gemeinützig sind. Wir sind lediglich ein eingetragener Verein.
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