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| entzug, gemeinnützigkeit |
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AW: Entzug der Gemeinnützigkeit
Da ich mich mit der Gemeinnützigkeit nicht so aus dem ff auskenne müßte ich mich da erst einlesen. Ich schau mal evt. kann ich dir da helfen.
Ist eure Gesellschaft/Zunft denn Gemeinnützig? Ich habe jetzt mal geblättert, ich finde den Passus nicht mit dem Zusammenhang " Entzug der Gemeinnützigkeit" gebe mir mal einen Link
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Liebe Grüße Nobby wer kämpft ... kann verlieren
wer nicht kämpft ... hat schon verloren Geändert von Nobby (15.12.2007 um 17:49 Uhr) |
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AW: Entzug der Gemeinnützigkeit
ahh, da isser ja. War doch das vor-vorletzte Infobriefchen:
http://www.karneval-forum.de/forum/s...ad.php?t=14578 |
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AW: Entzug der Gemeinnützigkeit
Hi Webbi,
ich nehme mal an du meinst den Passus: Zitat:
Gelder aus der Gemeinnützigkeit dürfen auch nur für den bestimmten Zweck (z.B. Karneval, Fasching usw.) ausgegeben werden. Werden Gelder bewußt falsch verwendet (Mittelfehlverwendung) kann die einmal erteilte Gemeinnützigkeit aberkannt werden. Nur zu deiner Info ein eingetragener Verein (e.V.) ist nicht unbedingt auch Gemeinnützig. Die Gemeinützigkeit muß extra beantragt werden.
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Liebe Grüße Nobby wer kämpft ... kann verlieren
wer nicht kämpft ... hat schon verloren |
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AW: Entzug der Gemeinnützigkeit
Die Gemeinnützigkeit haben wir vor der Eintragung in das Vereinsregister beantragt, zum Kosten sparen. Da wir immer noch keine Antwort vom Registergericht haben gilt noch die vorläufige Bescheinigung zur Gemeinnützigkeit.
Im Grunde raf ich das ganze Steuer gedöns nich, aber das is zum guten Glück auch nich meine Aufgabe ![]() Wenn ich dich richtig verstanden habe dürfen wir also von den Einnahmen (Beiträge, Bewirtung, etc.) Stoffe für Häser, Grill für Feste und son Kram kaufen. Was wäre denn ein Beispiel für eine solche Mittelfehlverwendung? |
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AW: Entzug der Gemeinnützigkeit
Zitat:
Wie du schon sagst, Stoffe für Uniformen (Häser), Tanzschuhe, Strumpfhosen etc. oder Ausgaben für ein Karnevalistisches Biwak sind i.O. Nicht i.O. wäre eine Grillparty im Sommer die keinen Bezug zum Karneval hat. Oder ihr fahrt mit den Hästrägern und schaut euch Holliday on Ice an ist zwar schön aber nicht in Ordnung. Ungeachtet dessen solltet ihr eure erste Steuererklärung mit einem Steuerberater machen. Die Geschichte mit der Gemeinnützigkeit ist nicht einfach. Das ist ein Grund aus dem wir keine Gemeinützigkeit beantragt haben.
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Liebe Grüße Nobby wer kämpft ... kann verlieren
wer nicht kämpft ... hat schon verloren Geändert von Nobby (15.12.2007 um 20:58 Uhr) |
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AW: Entzug der Gemeinnützigkeit
Das is ja mal hochinteressant. Das mit Holliday on Ice kann ich nachvollziehen. Ein Besuch in ein Fasnetsmuseum kann ich auch nachvollziehen.. also daß das nich dazu gehört. Sowas müsste dann das Mitglied berappen. Aber nochmal zu dem Grillfest: Sowas kann man also nicht aus der Vereinskasse finanzieren, ohne die Gemeinnützigkeit zu riskieren?
Hmm, da stellt sich die Überlegung, wie man ein solches Fest, oder auch eine Weihnachtsfeier finanzieren kann. Nur mal so als Bemerkung falls hier wer mitliest: Es ist mir bewusst, daß dies kein Rechtsforum ist und präzise Rechtsfragen ausschließlich durch einen Anwalt zu klären sind. Diese Diskussion stellt jeweils Fallbeispiele dar und dient ausschließlich zur groben Information. So, damit wäre das auch besprochen *grins* |
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AW: Entzug der Gemeinnützigkeit
Ich gehe davon aus, der Besuch im Fasnetmuseum könnte
wieder in die Gemeinnützigkeit fallen, du hast die Gemeinnützigkeit bekommen weil du das Brauchtum Fasnet weiterführst und betreibst, da könnte ich mir den Besuch im Fasnetmuseum schon gut vorstellen um den Mitgliedern deiner Gesellschaft einen tieferen Einblick in die enstehung des Fastnachtsbrauches zu vermitteln. Wie du schon in dem Vorbeitrag richtig festgestellt hast, ist das keine Rechtsberatung sondern meine persönliche Auslegung der Gemeinnützigkeit für unser Brauchtum.
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Liebe Grüße Nobby wer kämpft ... kann verlieren
wer nicht kämpft ... hat schon verloren |
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AW: Entzug der Gemeinnützigkeit
Das mit der Bemerkung fand ich wichtig, weil´s ja nich so oft passiert, daß hier über soche Themen diskutiert wird... nich, daß das am Ende noch falsch verstanden wird.
Aber zurück zum Thema: Wie könnte man Sommerfeste, Weihnachtsfeiern, etc. finanzieren, ohne mit der Gemeinnützigkeit in Konflikt zu geraten? Ich meine: Ihr macht doch bestimmt auch Weihnachtsfeiern, etc. Unsere Bürgervereinigung beispielsweise finanziert das aus der Vereinskasse. Bei der ist der Zweck allerdings auch nicht der Erhalt der Fasnacht. |
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AW: Entzug der Gemeinnützigkeit
@Webbi,
ich sagte doch, wir haben da keine Probleme da wir nicht Gemeinützig sind. Wir sind lediglich ein eingetragener Verein.
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Liebe Grüße Nobby wer kämpft ... kann verlieren
wer nicht kämpft ... hat schon verloren |
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